Bruchsal

Gemeinderatsvorlage zum Thema Nachnutzung des Feuerwehrhausgeländes

Am Dienstag, den 24.04.2018, um 17:00 Uhr findet im Ehrenbergsaal des Bürgerzentrums Bruchsal die Gemeinderatssitzung statt, in der für die öffentliche Sitzung das Thema Nachnutzung Feuerwehrhausgelände auf der Tagesordnung steht.

Hier der Wortlaut der Vorlage:

Beschlussantrag
Der Gemeinderat beschließt, das nachfolgend aufgeführte Verfahren zur Nachfolgenutzung und Entwicklung des Areals des bisherigen Feuerwehrhauses in der Friedrichstraße.
I. Sachverhalt und Begründung
Mit dem Neubau des Feuerwehrhauses im Bereich der Bahnstadt wird das bisherige Gelände der Feuerwehr in der Friedrichstraße voraussichtlich im Jahr 2019/2020 frei. Das Gelände befindet sich in zentraler Innenstadtlage. Die Verwaltung sieht es daher als geboten an, sich bereits frühzeitig mit der Folgenutzung des Areals nach der Aufgabe der derzeitigen Nutzung zu befassen. Bereits jetzt liegen der Verwaltung eine Vielzahl von Überlegungen und Ideen vor, wie eine Folgenutzung sich gestalten könnte. Dabei reicht die Spanne von einer Nutzung des Geländes als Bürgerpark mit Gedenkstätte für die Synagoge bis zu einer Überplanung und Überbauung des gesamten Quartiers.
Auf dem Grundstück befand sich bis zur Reichspogromnacht am 9. November 1938 die Bruchsaler Synagoge. Nach der Zerstörung der Synagoge wurde das Grundstück durch die Stadt erworben und nach Abbruch des Gebäudes nach unterschiedlichen Standortuntersuchungen im Jahre 1951 mit dem heutigen Feuerwehrhaus bebaut. Eine Nachnutzung des Areals muss sich daher auch mit der Frage eines Gedenkens der Geschichte der Bruchsaler Synagoge befassen. Die frühzeitige Befassung mit diesem Areal, vorrangig auch mit der Aufgabe eines angemessenen Umgangs mit der Geschichte des Grundstücks, wie die Einrichtung einer Gedenkstätte, folgt auch entsprechenden Forderungen der Fraktionen des Gemeinderates bereits im Anfangsstadium der Überlegungen zur Verlegung des Feuerwehrhauses.
Die Verwaltung hat auf dem Gelände eine archäologisch-geophysikalische Prospektion in Auftrag gegeben, um im Vorfeld festzustellen, ob und in welchem Umfang sich auf dem Grundstück noch Reste der Synagoge befinden. Das Ergebnis dieser ersten Untersuchung liegt vor. In einer nächsten Stufe muss durch gezielte Suchgrabungen ermittelt werden, ob die in der Prospektion erkennbaren Gebäudereste im Untergrund der Synagoge zuzuordnen sind oder ob es sich um hiervon unabhängige Gebäudeteile handelt. Die entsprechenden Untersuchungen und historischen Sachverhaltsermittlungen zur Synagoge werden durch die Stadtverwaltung fortgeführt.
Parallel hierzu schlägt die Verwaltung auf dem Weg der städtebaulichen Entwicklung des Areals ein partizipatives Planungsverfahren vor. Dieses besteht aus insgesamt sieben Verfahrensschritten, beginnend von der Information der Öffentlichkeit über das Verfahren bis hin zur Realisierung eines durch den Gemeinderat zu beschließenden Ergebnisses.

Folgender Verfahrensablauf wird vorgeschlagen:

  1. Information der Öffentlichkeit zum Verfahren
    • Aufforderung zur Teilnahme am Prozess über Amtsblatt und sonstige Medien
    • ggf. gezielte Ansprache relevanter Personen und Gruppen
  2. Öffentlicher Anhörungs- und Ideenfindungsprozess
    • Einstiegsvortrag der Verwaltung der geschichtlichen Hintergründe des Areals, der zurückliegenden städtebaulichen Entwicklung und der Rahmenbedingungen/Faktenlage
    • Teilnehmer/innen haben die Möglichkeit, ihre Wünsche, Erwartungen, Ideen vorzutragen
    • Ggf. Moderation durch externe Begleitung
    • Aufarbeitung und Clusterung der Beiträge zur Bearbeitung im weitern Verfahren
    • Veröffentlichung des Ergebnisses des Prozesses auf der städtischen Webseite
  3. Information des Gemeinderates über das Ergebnis des zweiten Schrittes und Festlegung der Rahmenbedingungen für das weitere Verfahren
    • Gemeinderat als entscheidendes Gremium legt unter Einbindung der Vorschläge aus dem Ideenfindungsprozess die weiteren Rahmenbedingungen und Zielvorgaben fest (städtebaulich, finanziell, historisch)
  4. Ideenwettbewerb
    • Durchführung eines Ideenwettbewerbs mit Planern, Interessenträgern, Investoren zur Konkretisierung der Vorschläge und Ideen unter Berücksichtigung der unter Schritt 3 festgelegten Rahmenbedingungen mit dem Ziel eines durchdachten Nutzungskonzeptes mit konkreten Flächen-, Raum- und Bebauungsvorstellungen
  5. Öffentliche Diskussion über die Ergebnisse des Ideenwettbewerbes
    • Öffentliche Präsentation der Konzepte aus dem Wettbewerb unter Rückspiegelung auf die Ideen des Schrittes 2
    • Diskussion über Stärken und Schwächen der Konzepte mit Bürgerinnen und Bürgern, Gemeinderat und Stadtverwaltung
    • Wertung und Priorisierung der Konzepte als Entscheidungsvorschlag an den Gemeinderat
  6. Beratung über die Ergebnisse des Ideenwettbewerbs und Berücksichtigung der vorgegebenen Rahmenbedingungen und Beschluss über die weitere Nutzung und Entwicklung des Geländes durch den Gemeinderat
    • Information des Rates über die Ergebnisse der vorangegangenen Schritte
    • Beschluss über die Entwicklung und zukünftige Entwicklung des Areals
  7. Realisierungswettbewerb für Planer und ggfls. Investoren
    • mit konkretem Nutzungskonzept
    • mit konkretem Beschlussvorschlag
    • ggf. mit konkretem Kaufangebot

Die Information der Öffentlichkeit zum Verfahren und der öffentliche Anhörungs- und Ideenfindungsprozess soll noch vor der Sommerpause 2018 durchgeführt werden. Der Ablauf wird sich an den zurückliegenden Bürgerbeteiligungsprozessen orientieren; ggfls. unter externer Moderation. In diesem Stadium sollen bewusst mit Ausnahme des Gedenkens an Synagoge keine Vorgaben getroffen werden, um das gesamte Spektrum der möglichen Ideen erfassen zu können. Ein Anspruch auf Umsetzung der jeweiligen Ideen besteht nicht. Die abschließende Entscheidung bleibt dem Gemeinderat vorbehalten.
II. Nachhaltigkeit und finanzielle Auswirkungen
Die Entwicklung des Feuerwehrareals in zentraler Lage der Bruchsaler Innenstadt ist ein wesentlicher Faktor deren städtebaulicher Gestaltung. Einer besonderen Berücksichtigung bedarf auch der angemessene Umgang mit der Geschichte des Grundstücks als Standort der ehemaligen Synagoge. Eine offene Diskussion und eine frühzeitige Einbindung der Bevölkerung soll diesen Faktoren Rechnung tragen.
Die finanziellen Auswirkungen sind abhängig von der letztlich getroffenen Entscheidung und können im jetzigen Stadium noch nicht bewertet werden. Für die vorgesehene Bürgerbeteiligung und Auslobung eines Ideenwettbewerbs werden Kosten in Höhe von ca. 10.000,00 Euro erwartet. Die Mittel stehen im Haushalt 2018 zur Verfügung.

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