Im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe haben ein guter Freund von mir, Stefan Unbehauen, seines Zeichens Versicherungsfachmann aus Bad Friedrichshall, und ich ein kleines Hilfsprojekt zusammen mit SWR3 gestartet.
Wir wollten als zusätzliche Ansprechpartner für durch das Hochwasser Geschädigte eine kostenfreie „Erste Hilfe in Versicherungsfragen“ anbieten. Stefan deckt den versicherungstechnischen Bereich ab, ich selbst den versicherungsrechtlichen.
In diesem Zusammenhang haben wir ein Merkblatt erstellt, das wir an Geschädigte verteilen und ich dachte, dass es kein Fehler ist, dieses einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Verteilen Sie dieses unten angefügte Merkblatt gerne weiter, wenn man die Wetterkapriolen im Kraichgau in den letzten Monaten so betrachtet, könnte das Thema Überschwemmung schneller relevant werden, als uns lieb ist.
Das Thema Elementarschadensdeckung geht übrigens alle an, Hauseigentümer genauso wie Mieter.
Flutkatastrophe Juli 2021- Was tun im Schadenfall ?
Voraussetzung für Versicherungsschutz ist das Bestehen einer erweiterten Elementarschadendeckung für die Wohngebäude- (Gebäude) bzw. Hausratversicherung (Inhalt). Für Fahrzeuge muss eine Voll- oder Teilkaskoversicherung incl. Deckung für Überschwemmung bestehen. Selbstbehalte sind zu berücksichtigen.
In der aktuellen Situation einen einigermaßen kühlen Kopf zu bewahren, ist sehr schwer.
Die nachfolgenden Hinweise können aber zumindest als Orientierung dienen, bis Sie mit dem Versicherer konkrete Maßnahmen abstimmen können.
- Markieren Sie die erreichten Wasserstände und fotografieren Sie Wände und beschädigte Gegenstände.
- Treffen Sie geeignete Maßnahmen (Abpumpen des Wassers, Reinigung und Trocknung von Gebäuden und beschädigten Gegenständen), um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
Beginnen Sie mit dem Auspumpen des Kellers oder Gebäudes erst, wenn der Wasserstand außen sinkt, da sonst Unterspülung oder Aufschwemmung drohen und Risse im Mauerwerk entstehen können oder sogar die Statik des Gebäudes beeinträchtigt werden kann. - Notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung sind immer unverzüglich einzuleiten.
- Lassen Sie elektrische Geräte zur eigenen Sicherheit überprüfen, bevor diese wieder in Gang gesetzt werden.
- Schadenmeldung:
In der aktuellen Situation genügt in der Regel bei Wohngebäuden + Hausratschäden meist eine formlose Meldung per Mail mit einer Kontaktmöglichkeit zu Ihnen und Ihrer Bankverbindung für die Regulierung oder Vorauszahlung. Je mehr Informationen Sie liefern können, desto besser.
Eine telefonische Meldung ist leider aktuell aus Kapazitätsgründen bei den Versicherern kaum möglich.
Sollten Fragebögen des Versicherers erforderlich sein, füllen sie diese gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte. - Sofern möglich, bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
Bei Hochwasserschäden ist dies in der Regel aber kaum möglich oder sinnvoll. Bitte dokumentieren Sie unbedingt vor der Entsorgung mit Fotos den Schaden und erstellen Sie eine Liste mit den Ihnen vorliegenden Daten aller beschädigten oder zerstörten Sachen (Art des Gegenstandes, Alter, Wert, Beschädigung, Kaufquittung soweit vorhanden).
Möglich sind auch nachvollziehbare Zusammenfassungen von Gegenständen wie Geschirr, Besteck, Bettzeug, ….
Bei Onlinekäufen ist oft ein Nachweis über paypal, ebay, amazon, Kreditkarten oder Kundenkonten möglich.
Die Versicherer verhalten sich relativ kulant und versuchen die Forderungen im Kundensinne zu bedienen. Aktuell werden Schäden meist erst ab einer Höhe von € 5.000,-/ € 10.000,- besichtigt. - Reparaturen: Holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
Je nach Versicherer können Reparaturen oft bis € 5000,- gleich in Auftrag gegeben werden. Wichtig ist die Dokumentation der Situation mit Fotos. Generell sollte ansonsten die Freigabe durch den Versicherer abgewartet werden. - Vorschusszahlung: Nach Meldung + kurzer Vorprüfung des Versicherers sind Vorschüsse möglich. Einfach nachfragen.
- KfZ Schäden: Hier ist in der Regel ein Gutachten erforderlich. Wenn das Fahrzeug weggeschwemmt wurde, wird der Versicherer versuchen, den Wert möglichst unbürokratisch zu bestimmen.
Nach Wasserschaden keine Startversuche!!
Defekte Fahrzeuge können ggfs. auch abgemeldet werden (dann aber auf Privatgelände abstellen).
Diese Liste erhebt selbstverständlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sie soll vielmehr als eine Art „Erste Hilfe“ dienen.
Bad Friedrichshall/Bruchsal, Juli 2021
© Stefan Unbehauen – Dr. Jochen Wolf